Institutionelles Schutzkonzept

der

St. Sebastianus Bruderschaft
Rommerskirchen von 1425 e.V.

 

 

Inhaltsverzeichnis:                                                                                                                          Seite:

 

Inhalt

  1. Einleitung.                                                                                                                                                        3
  2. Arbeitsergebnisse der Risikoanalyse.                                                                                                     4
  3. Persönliche Eignung / erweitertes Führungszeugnis                                                                         7
  4. Verhaltenskodex                                                                                                                                            8
  5. Grundhaltung.                                                                                                                                                9
  6. Beschwerdewege / Beschwerdemanagement.                                                                                     10
  7. Qualitätsmanagement / Öffentlichkeitsarbeit.                                                                                   12
  8. Aus- & Fortbildung.                                                                                                                                      14
  9. Stärkung von Kindern und Jugendlichen.                                                                                            16
  10. Intervention.                                                                                                                                                 17
  11. Kontaktadressen & Links.                                                                                                                         18

Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt Stadt Köln).                                                            20

Standort Düsseldorf.                                                                                                                                           20

  1. Anlagen.                                                                                                                                                           20
  2. Anlage: Antrag erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a (1) 2b BZRG.                                             20
  3. Anlage: Unbedenklichkeitsbescheinigung – Dokumentation der Einsichtnahme.                          22
  4. Anlage: Prüfraster erweitertes Führungszeugnis.                                                                                  24
  5. Anlage: Übersicht der erweiterten Führungszeugnisse gemäß Prüfraster.                                      25
  6. Anlage: Verhaltenskodex.                                                                                                                             27
  7. Anlage: Formular Anregungen, Beschwerden und Informationen.                                                   30
  8. Anlage: Handlungsleitfaden Intervention.                                                                                               32
  9. Anlage: Handlungsleitfaden Umgang mit Vermutungen.                                                                     34

 

 

 

  1. Einleitung

Die Thematik der Prävention vor sexueller Gewalt ist in unserem unserer Bruderschaft Rommerskirchen (gemeint ist hiermit die St. Sebastianus Bruderschaft Rommerskirchen von 1425 e.V. im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, kurz Bruderschaft) ein großes Anliegen. Daher haben wir uns als Bruderschaft dazu entschlossen, ein gemeinsames Schutzkonzept zu entwickeln. Dabei haben wir uns an die Vorgaben der Präventionsordnung des Erzbistums Köln gehalten.

Hierbei ist es uns wichtig, gemeinschaftlich diese Thematik umzusetzen und für alle unsere Untergliederungen der Bruderschaft als Ansprechpartner bei Fragen und Nöten zu fungieren.

Im Bereich der Jugendverbandsarbeit des BdSJ DV Köln und seiner bisherigen Aus- und Fortbildung, wurden bereits im Jahre 2012 alle Jugendleiter / Jungschützenmeister zum Thema Prävention vor sexueller Gewalt nachgeschult. Bei allen Jugendleitern / Jungschützenmeistern, die nach 2012 eine Jugendleiterschulung des BdSJ DV Köln besucht haben, wurde die Basispräventionsschulung in die Jugendleiterschulung integriert.

Wir sehen uns in der Verantwortung, sowohl mit den Kindern und Jugendlichen als auch deren Eltern, in unserer Bruderschaft vertrauensvoll umzugehen. Dazu zählt unserem Selbstverständnis nach die Auseinandersetzung und Beschäftigung mit dem Thema „sexueller Gewalt“.

Prävention heißt: Dinge verhindern, bevor sie passieren. Es geht uns darum, mögliche Risiken schon im Vorfeld abzubauen, damit sich daraus gar keine negativen Folgen ergeben können. Umgesetzt auf die Prävention sexualisierter Gewalt gibt es verschiedene Ansatzpunkte für uns in unserer Bruderschaft. Wir können dazu beitragen, dass wir durch unser Verhalten und unser Miteinander eine Kultur der Grenzachtung vorleben, die Rechte aller achten und die Schwächeren stärken. Außerdem können wir bestimmte Rahmenbedingungen schaffen, durch die unsere Bruderschaft ein möglichst sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene wird und es mögliche Täter und Täterinnen bei uns besonders schwer haben. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung und Umsetzung eines eigenen Schutzkonzeptes und die Aufklärung über das Thema genauso, wie ein klares „Nein“ zu Missbrauch und Gewalt nach außen. In allen Bereichen bekommen unsere Ehrenamtler Unterstützung und Hilfe. Auch im Fall der Fälle wollen wir gut reagieren können. Deswegen beinhaltet dieses Schutzkonzept auch Beschwerdewege und den Umgang mit evtl. auftretenden Situationen die eine Intervention erforderlich machen.

Auf den folgenden Seiten findet ihr unser Schutzkonzept, es ist aufgebaut auf die Vorgaben und Inhalte der Präventionsordnung des Erzbistums Köln sowie deren Ausführungsbestimmungen. Hierzu haben wir einen Arbeitskreis Schutzkonzept gegründet. Dieser Arbeitskreis besteht in Ermangelung einer aktiven Jugendgruppe aus dem Brudermeister und dem Schriftführer. Diese Bausteine wurden zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Bearbeitungszuständen an die erreichbaren Gremien der Bruderschaft verteilt und in einer gemeinsamen Sitzung besprochen und verändert.

So haben wir im Arbeitskreis und in den Gremien dieses Schutzkonzept und der damit verbundenen Präventionsarbeit gemeinsam erarbeitet. Abschließend wird das Schutzkonzept durch unser höchstes Gremium in der Bruderschaft, der Mitgliederversammlung, im Januar bestätigt werden.

Dieses Schutzkonzept soll Grundlage unserer täglichen Arbeit sein. Die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sollen sich zu jeder Zeit bei uns sicher fühlen. Des Weiteren soll unser Schutzkonzept den aktiven Jugendleitern, Vorständen und Verantwortlichen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit verschiedenen Situationen vermitteln.

Unser gemeinschaftliches Ziel ist es, unsere Kinder und Jugendlichen, sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene  è Sicher, Stark und Selbstbewusst zu machen!

 

  1. Arbeitsergebnisse der Risikoanalyse

Durchgeführt am 29. Dezember 2018 durch die Arbeitsgruppe Schutzkonzept.

 

Fragen Ja Nein Anmerkungen
A. Zielgruppe      
1.       Mit welchen Altersklassen wird gearbeitet?  

 

bis 6 Jahren

Nur Mädchen

Nur Jungen

geschlechtsgemischt

 

7 bis 11 Jahren

Nur Mädchen

Nur Jungen

geschlechtsgemischt

 

12 bis 15 Jahren

Nur Mädchen

Nur Jungen

geschlechtsgemischt

 

16 bis 24 Jahren

Nur Mädchen

Nur Jungen

geschlechtsgemischt

   

 

 

 

 

 

   

 

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

 

 

X

 

 

 

Schießsport für Kinder und Jugendliche sowie andere Veranstaltungen für diese Altersgruppe finden zurzeit nicht statt.  

Ein angestrebter Aufbau einer Jungschützengruppe setzt dann eine Aufsichtsperson voraus, die eine Jugendleiterschulung inklusive der Präventionsschulung durchlaufen hat.

 

 

 

2.       Sind unterschiedliche Altersklassen in einer gemeinsamen Gruppe? X    
3.       Gehören körperbehinderte Kinder und Jugendliche zur Gruppe?   X  
4.       Gehören geistig behinderte Kinder und Jugendliche zur Gruppe?   X  
5.       Werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen Verhaltensregeln (Verhaltenskodex, Gruppenregeln) entwickelt? X   Zu unseren Veranstaltungen werden entsprechende Verhaltenskodizes und Gruppenregeln von den Gruppenmitgliedern entwickelt.
6.       Werden gemeinsam Konsequenzen bei Verletzungen dieser Regeln entwickelt?   X Zu Veranstaltungsbeginn wird über mögliche Konsequenzen informiert
7.       Gibt es Regeln in Bezug auf Medien und Öffentlichkeit (Facebook, Handy, Internet)?   X Siehe Verhaltenskodex
8.       Sind alle Regeln den Eltern und dem Vorstand bekannt?   X Ziel ist die Verbreitung der Regeln über den Verhaltenskodex
9.       Werden die Eltern und der Vorstand über das Programm, Aktionen, etc. informiert (Tätigkeitsbericht, Elternbrief, etc.)?   X Siehe Ausschreibungen
B. Struktur / Rahmenbedingungen      
1.      Gibt es für die Veranstaltungen eine feste Anfangs- und Endzeit? X    
2.      Sind die Veranstaltungen ausschließlich für die Schützenjugend reserviert?   X Unterscheidung Schießsport / öffentliche Veranstaltung
3.       Sind diese Zeiten den Eltern und den Verantwortlichen bekannt? X   Wenn Ausschreibung / Infomaterial bekannt
4.       Sind mindestens zwei Verantwortliche bei den Veranstaltungen (Schießtraining, Fahnenschwenken, Gruppentreffen) anwesend? X   Bei einem Schießen unter Beteiligung Jugendlicher wird neben dem Schießleiter eine Aufsichtsperson anwesend sein.
5.       Sind Personen benannt?  

1.

2.

3.

5.       Sind diese Verantwortlichen (Gruppenleiter, Jugendleiter, Schießleiter) ausgebildet?

  X Zurzeit gibt es keine Mitglieder mit einer gültigen Präventionsschulung. Dementsprechend wird vor Aufnahme eines Jugendschiessbetriebes eine entsprechende Ausbildung der aufsichtführenden Personen angestrebt.
6.       Finden regelmäßige Fortbildungen / Auffrischung für die Verantwortlichen statt? X   Fortbildungen / Auffrischungen werden im Rahmen des Bezirksverbandes Nettesheim veranstaltet.
7.       Sind die Verantwortlichen in der Jugendarbeit im Besitz eines gültigen Erste-Hilfe-Nachweises?   X Entsprechend Juleica-Standard
8.       Hat jeder Verantwortliche in der Jugendarbeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt?   X Ist für uns ein wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzeptes; siehe Persönliche Eignung
9.       Ist die Einsichtnahme in dieses Zeugnis datenschutz-rechtlich geregelt? X   Einsichtnahme & Archivierung wird über Brudermeister gesteuert werden.
10.   Sind den aktuellen Verantwortlichen die verbandliche Grundhaltung (Allgemein / Prävention), sowie die Verhaltensregeln bekannt und wurden diese mit der Unterschrift bestätigt? X   Archivierung wird über Brudermeister gesteuert
11.   Wird neuen Verantwortlichen die verbandliche Grundhaltung (Allgemein / Prävention), sowie Verhaltensregeln bekannt gemacht und werden diese unterschrieben? X   Archivierung wird über Brudermeister gesteuert
12.   Ist die Grundhaltung in der Satzung verankert?   X  
13.   Sind bei geschlechtsgemischten Gruppen eine weibliche und ein männlicher Verantwortliche/r anwesend?   X Eine weibliche Aufsicht steht zurzeit nicht zur Verfügung.
14.   Tauschen sich die Verantwortlichen in einem Teammeeting über die Gruppenarbeit aus? X   Ist vorgesehen, sobald sich eine Jugendgruppe bildet.
15.   Gibt es einen regelmäßigen und gleichberechtigten Austausch bezüglich der Kinder- und Jugendarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen / Gremien? X   Ist vorgesehen, sobald sich eine Jugendgruppe bildet.
16.   Wählen die Kinder und Jugendlichen ihren Jugendvorstand? X   Ist vorgesehen, sobald sich eine Jugendgruppe bildet.
17.   Bestimmen und planen die Kinder und Jugendlichen bei Inhalt und Programm mit? X   Ist vorgesehen, sobald sich eine Jugendgruppe bildet.
18.   Bietet die bauliche Struktur des Schützenhauses/Ort der Gruppentreffen Risiken (nicht einsehbare Räume/Ecken)?     Veranstaltungen finden an unterschiedlichen Orten statt, hier wird gesondert auf die Risiken eingegangen
19.   Finden Veranstaltungen in privaten Räumen statt?   X  
20.   Finden Schießsport – Veranstaltungen mit schriftlicher Zustimmung der Eltern statt? X   Einverständniserklärung der Eltern wird vor Veranstaltungen erbeten.
21.   Finden Fahnenschwenken – Veranstaltungen mit schriftlicher Zustimmung der Eltern statt? X   Einverständniserklärung der Eltern wird vor Veranstaltungen erbeten.
22.   Sind beim Schießtraining und/oder Fahnenschwenken regelmäßig zwei Betreuer anwesend? X   Siehe B4
23.   Finden im Rahmen eurer Veranstaltungen Übernachtungen, Umziehsituationen und (gemeinsame) Transportsituationen statt?   X  
24.   Können sich die Kinder, Jugendlichen und Eltern (anonym) beschweren, z.B. über Kummerkasten, Vertrauensperson, etc.?   X Wird ein Punkt beim Aufbau der Jugendarbeit sein.
25.   Gibt es einen offiziellen Ansprechpartner für Prävention und Beschwerden (ggf. m/w)?   X Im Allgemeinen wird der Brudermeister für jegliche Beschwerde angesprochen.
26.   Ist diese Person und/oder der Beschwerdeweg den Kindern, Jugendlichen, Eltern, Vorstände, Mitgliedern bekannt?   X  
27.   Kennen die Verantwortlichen in der Jugendarbeit den Ansprechpartner für Prävention (Kinderschutz) in der Bruderschaft?   X Öffentliche Bekanntmachung / Präventionsschulung / Homepage
28.   Sind den Verantwortlichen Beratungsstellen für Prävention (Kinderschutz) bekannt? X   Präventionsschulung / öffentl. Bekanntmachung / Homepage
29.   Werden Nichtmitglieder (z.B. Eltern) in der Jugendarbeit eingesetzt?   X  
30.   Sind diese Nichtmitglieder durch einen Basiskurs in Prävention (Kinderschutz) ausgebildet?   X    

 

31.   Kennen diese Nichtmitglieder die beschlossene Grundhaltung, sowie den Verhaltenskodex der Bruderschaft und wurden diese unterschrieben?   X  
32.   Liegt von diesen Personen ein unterschriebener Verhaltenskodex (und Erweitertes Führungszeugnis) vor?   X Verhaltenskodex
33.   Gibt es auf unseren Veranstaltungen Alkoholausschank? X   Der Ausschank erfolgt nach dem Jugendschutzgesetz (siehe Aushänge)

Die Beantwortung dieser Fragen brachte uns bereits Hinweise und Anstöße für evtl. Veränderungen innerhalb unserer Bruderschaft mit sich. Diese Hinweise und Anstöße haben wir für eine „Kick-Off“ Veranstaltung genutzt, um weitere Personen in unsere AK Prävention einzuladen. Bei dieser „Kick-Off“ Veranstaltung haben wir die Ergebnisse der Risikoanalyse genutzt und mit der Erarbeitung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes begonnen. Unsere Risikoanalyse ist damit bereits ein Teil unseres Schutzkonzeptes der Bruderschaft.

 

  1. Persönliche Eignung / erweitertes Führungszeugnis

In unserer Bruderschaft engagieren sich Menschen auf unterschiedliche Art und Weise in verschiedenen Zusammenhängen in unserer Kinder- und Jugendarbeit. Hierbei gliedern wir uns in verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen, die unterschiedlichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Wir haben hierzu folgende Personenkreise zusammengefasst:

  • Ehrenamtliche in der Leitung (ges. Vorstand / Vorstand)
  • Ehrenamtliche in der Aus- und Fortbildung (z.B. Schießleiter) Die Ausbildung der Fahnenschwenker ist an den Bezirk delegiert.
  • Ehrenamtliche in zeitlich begrenzten Arbeitsgruppen (z.B. AK Prävention)
  • Ehrenamtliche in übergeordneten Gremien (entsendet für: Ausschüsse auf Bezirksebene /  Bezirksjungschützenrat / Bezirksmitgliederversammlungen / BDKJ etc.)
  • Externe Dienstleister (z.B. Referenten / Honorarkräfte / etc.)

In Bezug auf die Personalauswahl orientieren wir uns für Ehrenamtliche an den Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) sowie den Ausführungsbestimmungen der Präventionsordnung des Erzbistums Köln, die wir in den folgenden Punkten genauer ausführen:

Ehrenamtliche

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in der Jugendarbeit aktiv sind, wurden / werden mit Grundlageninformationen zu der Thematik „Prävention vor sexueller Gewalt“ vertraut gemacht. Diese Grundlageninformation ist eine der verpflichtenden Voraussetzungen für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Bruderschaft. Darüber hinaus ist je nach Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit in Bezug auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine ausführliche Schulung zur Thematik notwendig (siehe entsprechende Auflistung in der Arbeitshilfe „Sicher, Stark und Selbstbewusst“). Zu den Grundlagen und Schulungen zur Thematik, erachten wir es als notwendig folgende verpflichtende Standards in unserem Jugendverband zu implementieren:

  • Gespräch über Themen der Haltung und Prävention bei einem Aufnahmegespräch zu Beginn der Tätigkeit (oder bei einer Neuwahl in ein entsprechendes Amt). In diesem Gespräch wird auch der Verhaltenskodex der Bruderschaft thematisiert, der für alle Verantwortlichen die Grundlage der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist.
  • Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses analog der Beschäftigung, um zu verhindern, dass rechtskräftig verurteilte Personen in unserer Bruderschaft tätig werden (§ 72a SGB VIII: Führungszeugnis; entsprechend der Vorgabe des Erzbistums Köln).
  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex (bisher die Selbstverpflichtungserklärung)
  • Schulung zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt.
  • Regelmäßige Reflexion in den Gremien sowie kontinuierliche Begleitung.

Für Ehrenamtliche in Leitungspositionen, der Aus- und Fortbildung, sowie bei Freizeitmaßnahmen gelten darüber hinaus folgende verpflichtende Standards:

  • Einen gültigen Jugendleiterausweis nach Juleica Standard (z.B. BdSJ DV Köln).

Die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse aller ehrenamtlich Tätigen für die Bruderschaft übernimmt der Brudermeister. Die vorgenommene Einsichtnahme wird mit einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bruderschaft bestätigt. Diese wird zentral vom Brudermeister (unter Beachtung des Datenschutzes) archiviert. Das erweiterte Führungszeugnis verbleibt im Besitz des Ehrenamtlers. Die erneute Einsichtnahme erfolgt im Abstand von 5 Jahren.

Unsere o.g. Standards gelten für alle aktuellen, sowie zukünftige ehrenamtliche  und hauptamtliche Mitarbeiter in unserer Bruderschaft.

Dem Schutzkonzept sind folgende Formulare angefügt:

  • Antrag erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a (1) 2b BZRG (Anlage 1)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung – Dokumentation der Einsichtnahme (Anlage 2)
  • Prüfraster erweitertes Führungszeugnis (Anlage 3)
  • Übersicht der erweiterten Führungszeugnisse gemäß Prüfraster (Anlage 4)

 

  1. Verhaltenskodex

Bei der Erstellung unseres Verhaltenskodex für die Bruderschaft haben wir zum einen auf Partizipation gesetzt, indem wir unsere Gremien aktiv bei der Erstellung des Verhaltenskodex eingebunden haben, zum anderen haben wir uns auf erarbeitete Grundlagen des BdSJ DV Köln gestützt, entsprechend den Vorgaben des Erzbistums Köln:

Der Verhaltenskodex ist für alle Arbeitsbereiche partizipativ zu erstellen. Er wird von den Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen durch Unterzeichnung anerkannt. Er ist verbindliche Voraussetzung für die An- und Einstellung sowie auch für eine Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Unsere AK Prävention wird auch hier eine Vorlage anfertigen und diese in alle beteiligten Gremien verteilen.

Hiermit möchten wir noch einmal die Bruderschaft übergreifende Identifikation mit dem Thema Prävention vor sexueller Gewalt festigen und herausstellen. Durch die partizipative Erarbeitung erhoffen wir uns noch einmal eine Stärkung der Verbindlichkeit des Verhaltenskodex zu unterstreichen und die Haltung unserer Bruderschaft auszudrücken.

Die Ergebnisse haben wir in Leitsätzen zum Thema Verhaltenskodex und Nähe und Distanz formuliert und zusammengefasst.

Beim Verhaltenskodex haben wir folgende Punkte berücksichtigt:

  • Nähe und Distanz
  • Sprache und Wortwahl
  • Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Angemessenheit von Körperkontakten
  • Intimsphäre
  • Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Verhalten auf Freizeiten und Reisen
  • sowie gruppenspezifische Punkte, die wir aus unserer Praxis ausgewählt haben.

Jede Person in der Jugendarbeit (siehe hierzu persönliche Eignung), die in unserer Bruderschaft tätig ist, muss diesen Verhaltenskodex unterzeichnen. Dieses gilt sowohl für aktuelle Personenkreise als auch zukünftige. Begleitet werden soll diese Unterzeichnung des Verhaltenskodex mit einem Gespräch zum Thema Prävention und der Grundhaltung unserer Bruderschaft.

Wenn ein ehrenamtlicher Mitarbeiter oder Mitarbeiterin den Verhaltenskodex nicht unterschreiben möchte, werden zunächst Gespräche geführt. Bei einer dauerhaften Weigerung, den Verhaltenskodex nicht zu unterzeichnen, kann er seine Aufgabe mit Kindern und Jugendlichen in unserer Bruderschaft nicht weiter wahrnehmen.

Die Kodizes und Erklärungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Bruderschaft werden zentral vom Brudermeister verwaltet und archiviert. Dort wird ebenfalls die Liste der eingesehenen erweiterten Führungszeugnisse gelagert, sowie weitere Zertifikate über Präventionsschulungen, Nachschulungen und die Nachweise der Präventionsfachkraft.

Sollte ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Bruderschaft, gegen unseren Verhaltenskodex handeln und die Grenze von Kindern und Jugendlichen oder schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen überschreiten, finden die Handlungsempfehlungen sowie die verbindlichen Interventionswege des Erzbistums Köln Anwendung (siehe Kapital 10).

Unser Verhaltenskodex der Bruderschaft wird wie folgt veröffentlicht:

  • Per E-Mail an alle gelisteten Mitglieder der Bruderschaften
  • Veröffentlichung auf der Homepage der Bruderschaft
  • Aushang bei allen Veranstaltungen der Bruderschaft

Die bisherigen Selbstverpflichtungserklärungen werden vom Verhaltenskodex der Bruderschaft abgelöst.

Dem Schutzkonzept ist unser Verhaltenskodex als Anlage 5 beigefügt.

 

  1. Grundhaltung

Unsere Grundhaltung in unserer Bruderschaft ist eine verinnerlichte Überzeugung, die unser Handeln und Schützenleben ganz selbstverständlich durchzieht. Ist unsere Grundhaltung von Wertschätzung geprägt, leisten wir damit einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Prävention von sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung.  So kann jedes Mitglied unserer Bruderschaft dazu beitragen, in unserer Bruderschaft eine offene und ehrliche Atmosphäre zu schaffen, die von Toleranz und Respekt geprägt ist und in der sich alle wohl fühlen können. Grundlegend für unsere wertschätzende Grundhaltung sind dabei folgende Punkte:

Kultur der Grenzachtung

Jeder Mensch hat seine individuellen Grenzen und Wohlfühlzonen. Was für den einen völlig in Ordnung scheint, kann für den anderen schon als zu viel empfunden werden. Wir wollen aufeinander achten und sensibel mit den individuellen Grenzen umgehen.

Respektvoller Umgang mit Nähe und Distanz

Das Leben in unserer Bruderschaft lebt auch von den Beziehungen zueinander. Durch einen transparenten und verantwortungsbewussten Stil unserer Beziehungen wird die Intim- und Privatsphäre jedes Einzelnen geachtet. Wir wollen eine gesunde Nähe leben, in der die Zusammengehörigkeit auf respektvolle Art spürbar ist.

Sprache erzeugt Realität

In unserem Sprachgebrauch schleichen sich schnell ausgrenzende oder sexistische Ausdrucksweisen ein. Wir wollen möglichst bewusst mit unserer Kommunikation umgehen und Verletzungen und Abwertungen ansprechen.

Sicherer Ort

Kinder, Jugendliche und hilfs- oder schutzbedürftige Erwachsene brauchen einen möglichst sicheren Ort, um sich frei entwickeln zu können. Wir wollen dazu beitragen, indem wir die uns Anvertrauten schützen und uns für die Schwächeren einsetzen.

Sicherheit, Stärke und Selbstbewusstsein

Durch unsere Arbeit in unserer Bruderschaft gestalten wir auch die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu erwachsenen Mitgliedern unserer Gesellschaft mit. Bei uns erleben sie Selbstwirksamkeit, das Recht auf eine eigene Meinung und Respekt. Wir wollen sie auf ihrem Weg zu sicheren, starken und selbstbewussten Persönlichkeiten begleiten.

Verantwortung auf allen Ebenen

Wir tragen auf allen Ebenen und in allen Bereichen unserer Bruderschaft Verantwortung für die Umsetzung der Schutzkonzepte. Insbesondere unsere gewählten Funktionsträger leben unsere Grundhaltung vor und können für die notwendigen Voraussetzungen sorgen. Wir wollen handlungssichere Verantwortungsträger, die sich ihrer Verantwortung im Bereich Prävention bewusst sind und sich aktiv dafür einsetzen.

Schutz vor Grenzverletzungen und Gewalt

Wenn wir uns aktiv gegen alle Formen von Gewalt einsetzen und offen Stellung gegen Grenzverletzungen beziehen, hat Gewalt keinen Platz in unseren Schützenbruderschaften. Wir wollen uns gegenseitig schützen und uns füreinander einsetzen.

Sensibilisierung der Schützenfamilie

Kindeswohl geht jeden an. Wir wollen alle Mitglieder sensibilisieren und ihnen die nötigen Informationen und Handlungsweisen mitgeben, um zur wertschätzenden Grundhaltung und zur gelingenden Präventionsarbeit beizutragen.

Qualifizierung

Handlungssicherheit gewinnt man durch Qualifikation und Erfahrung. Wir bieten auf allen entsprechenden Ebenen breitgefächerte Schulungen für alle Verantwortungsbereiche an.

 

  1. Beschwerdewege / Beschwerdemanagement

Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unserem Verband neben ihrem Recht auf Beteiligung auch das Recht haben, sich zu beschweren und dass ihre Anliegen gehört und angemessen behandelt werden. Diese Rechte stärken sie selbst und geben uns neue Sichtweisen auf unsere Bruderschaft und ihre Jugendarbeit. Junge Menschen, die sich sicher, stark und selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen, sind auf die Gefahren des Alltags besser eingestellt und geschützt. Durch einen angemessenen Umgang mit Beschwerden kann unser Verband wachsen und sich auf die Änderungen der Bedürfnisse junger Menschen besser einstellen.

Dieses Entwicklungspotenzial wollen wir weiter nutzen, um bestehende Strukturen, Abläufe und Veranstaltungen zu reflektieren, sowie unser eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen. Beschwerden bringen Veränderungen mit sich, die sich qualitativ auf unseren Verband auswirken.

Aus diesen Beschwerden beziehen wir die Möglichkeit für unsere Funktionäre an ihren Kompetenzen wie z.B. ihrer Selbstwahrnehmung zu arbeiten. Ebenso erwerben wir erweiterte soziale Kompetenzen, durch die Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen Anderer, indem wir Lösungen und Strategien entwickeln oder Kompromisse aushandeln. Dieses gilt selbstverständlich auch für unsere jungen Menschen innerhalb des Verbandes.

Das Wort „Beschwerde“ klingt zunächst eher negativ. Wenn sich jemand beschwert,  ist das  in der Regel, weil etwas nicht gut gelaufen ist oder sonst irgendeine Kritik besteht. Wir wollen jedoch die Beschwerde grundsätzlich als Entwicklungsmöglichkeit betrachten, als Chance etwas (nachhaltig) zu verbessern und zu verändern. Wir nehmen eine Beschwerde zum Anlass, Strukturen zu hinterfragen oder eine andere Sicht der Dinge zu erhalten…!? Die Bruderschaft möchte eine positive Beschwerdekultur anstoßen und diese grundlegend und nachhaltig im Verband etablieren.

Die Bruderschaft ist Ausrichter von verschiedenen mehr- und eintägigen Veranstaltungen, sowie Sitzungen, Klausuren und Konferenzen. Hierbei gilt zu beachten, dass es verschiedene Zielgruppen sowie unterschiedliche Veranstaltungsformen gibt. Hieraus ergeben sich verschiedene Bedarfe bzgl. der Beschwerdewege. Auch nehmen die verschiedenen Zielgruppen andere Beschwerdewege in Anspruch. Für die Vielzahl an Möglichkeiten der Beschwerden muss es auch unterschiedliche Beschwerdewege geben.

Die möglichen Beschwerdewege (bezogen auf unsere Zielgruppen):

  1. Mündliche Beschwerde (z.B. über Reflexion)
  2. Schriftliche Beschwerde
  3. Anonyme Beschwerde über https://www.bdsj-koeln.de/praevention/beschwerde/
  4. Digitale Beschwerde
  5. Notfallnummer
  6. Ansprechperson vor Ort

 

Unsere Veranstaltungen im Überblick:

Veranstaltungsform Was? Art der Beschwerdemöglichkeit
Kurze Treffen  

 

–       Vorstandssitzungen  

–       Gremiensitzungen

–       Teamtreffen

–       Mitgliederversammlung

–       Kirchliche Veranstaltungen

–       etc.

1,2,3,4  

 

Ganztägige Veranstaltungen  

 

–       Bezirksjungschützentag  

–       Sonstige Aus- und Fortbildungen

–       Schießwettbewerbe

–       Ausflüge

–       Patronatsfest

–       etc.

1,2,3,4  

 

Zweitägige Veranstaltungen  

 

–       Patronatsfest Peter + Paul  

–       etc.

1,2,3,4  

 

 

Unsere verschiedenen Zielgruppen („Wer könnte sich beschweren?“) :

  • Teilnehmer bei Veranstaltungen
  • Besucher von Veranstaltungen
  • Eltern
  • Mitglieder von Vorstand und Gremien
  • Verantwortliche in der Bruderschaft

Auch unterscheiden wir zwischen verschiedenen Möglichkeiten der “Dringlichkeit” einer Beschwerde. Zum Beispiel ist zu unterscheiden, ob eine sofortige Intervention notwendig ist (z.B. bei “akuter Grenzverletzung” bei einer laufenden Veranstaltung). Andere Beschwerden wiederum erfordern ggf. ein Gespräch mit verschiedenen Personen und müssen gut vorbereitet werden. Ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss genauso bearbeitet werden wie ein Hinweis auf einen Übergriff (vgl. Verfahrenswege des Erzbistums Köln). Jedoch ist natürlich in jedem Fall eine intensive und zeitnahe Bearbeitung durch die zuständigen Personen erforderlich.

Auf unseren mehrtägigen Veranstaltungen gibt es einen (bestenfalls zwei) Ansprechpartner für das Thema Beschwerden / Prävention / Intervention. Er (oder sie) ist über eine Notfallnummer und persönlich zu erreichen. Zuständig hierfür in der Bruderschaft ist der Brudermeister sowie – sofern vorhanden – der Jungschützenmeister. Jede Person, die sich beschweren möchte, kann dies auch bei einer Person seines Vertrauens tun und / oder die Beschwerdewege bzw. Ansprechpartner des Erzbistums Köln in Anspruch nehmen. Je nachdem kommt auch eine Beschwerde über den Bezirksverband Nettesheim oder die BdSJ Diözesangeschäftsstelle in Frage (z.B. betreffend den DJT, etc.). Unsere Beschwerdewege im Einzelnen:

  • E-Mail an den Brudermeister oder Jungschützenmeister
  • telefonisch an den Brudermeister oder Jungschützenmeister
  • auf unseren Veranstaltungen: Ansprechpartner und Notfallnummer
  • persönlich (Präventionsfachkraft und geschäftsführender Vorstände)
  • weitere Möglichkeiten (z.B. Brief)

Beschwerden werden von uns zeitnah und wertschätzend bearbeitet. Jede Beschwerde wird von uns ernst genommen und seriös behandelt. Dabei achten wir selbstverständlich auf den Datenschutz sowie ggf. auf den Opferschutz. Auch die Verfahrenswege des Erzbistums Köln behalten wir stets im Blick. Je nach Beschwerde behandeln wir den Sachverhalt im (geschäftsführenden) Vorstand. Eine angemessene Rückmeldung und Behandlung mit dem Beschwerdeführer wird angestrebt (soweit möglich).

Alle Beschwerden werden dokumentiert und (entsprechend dem Datenschutz) aufbewahrt. Treffen und Gespräche werden protokolliert. Dies dient u.a. einer angemessenen Qualitätssicherung sowie einer stetigen Evaluation unserer Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Eine regelmäßige Auswertung und Reflexion unserer Maßnahmen sind für uns selbstverständlich und Bestandteil unserer (pädagogischen) Arbeit. Wir hinterfragen auch die Beschwerdewege und das Beschwerdemanagement regelmäßig. Gibt es viele Beschwerden? Sind Anpassungen im Konzept notwendig? Oder: Gibt es keine Beschwerden? Sind vielleicht die Beschwerdewege nicht allen zugänglich oder bekannt…?!

Dem Schutzkonzept ist das Formular für Anregungen, Beschwerden und Informationen als Anlage 6 beigefügt.

 

  1. Qualitätsmanagement / Öffentlichkeitsarbeit

Überprüfung und Weiterentwicklung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen

Ein Schutzkonzept ist nur dann effektiv und nützlich, wenn es nicht „in einer Schublade versauert“ oder noch schlimmer: wenn es niemand kennt. Um ein nachhaltiges Schutzkonzept zu entwickeln bzw. in unserem Jugendverband zu implementieren, braucht es u.a. eine regelmäßige und gewissenhafte Überprüfung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes sowie aller Schulungs-, Präventions- und Interventionsmaßnahmen.

Hierfür stehen folgende Standards für die Bruderschaft:

  • Das Thema Schutzkonzept / Prävention / Reflexion ist regelmäßig Gegenstand in Vorstandssitzungen sowie Teamsitzungen der Aus- und Fortbildungsteams.
  • Gemeldete / beobachtete Grenzverletzungen und Übergriffe werden im Leitungsteam und in den jeweiligen Gremien (Vorstand, Aus- und Fortbildungsteams etc.) thematisiert. Nach einem solchen Fall ist eine angemessene Reflexion vorzunehmen: Was ist gut gelaufen? Was ist nicht gut gelaufen? Was muss geändert werden, z.B. in unserem Konzept oder vor Ort?
  • Kinder und Jugendliche können sich auf unseren Veranstaltungen mittels eines Meckerkastens oder eines Beschwerdeformulars beschweren. Denkbar wäre hier z.B. eine „Bruder-BOX“… mithilfe der man sich vor Ort (anonym) mitteilen kann. Um die Anonymität zu gewährleisten, benutzen wir die „Bruder-BOX“ auch für Fragen und Anregungen zu Angeboten der Bruderschaft. Die „Bruder-BOX“ wird immer von zwei Personen geleert und die Inhalte werden sortiert.
  • Um die Anonymität noch einmal zu unterstreichen, haben wir im Rahmen der Erarbeitung des Schutzkonzeptes ein Formular entwickelt, das sich gleichermaßen für Anregungen, Beschwerden und zur Informationsweitergaben verwenden läßt. Unserem Schutzkonzept ist dieses Formular als Anlage (6) angefügt.
  • Über unsere Schutzmaßnahmen, das institutionelle Schutzkonzept, Präventionsschulungen, etc. informieren wir sowohl intern als auch extern. Wir tragen unsere Bemühungen nach Außen und verstehen uns als Service-Stelle bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Prävention. Eltern, Kinder, Jugendliche & Mitglieder können sich gerne und jederzeit an uns wenden und erhalten Hilfe und Unterstützung bei ihren Anliegen. Unser Schutzkonzept ist transparent und nachvollziehbar und für alle in der Bruderschaft zugänglich.
  • Verstöße gegen das Schutzkonzept werden angesprochen bzw. entsprechend der aktuellen Verfahrenswege des Erzbistums Köln behandelt.
  • Rückmeldungen zum institutionellen Schutzkonzept aus allen Bereichen und von jeder Ebene werden ernst genommen und ggf. als Anregung zur Überarbeitung gesehen. Fragen und Rückmeldungen jedweder Art zum Schutzkonzept sind ausdrücklich erwünscht. Diese Rückmeldungen werden zur Weiterentwicklung herangezogen, auch externe Beratung schließen wir nicht aus.
  • Bei einem Fall sexualisierter Gewalt bei einem unserer Mitglieder bieten wir unsere Hilfe und Unterstützung an. Auch Beratungsstellen werden zu Rate gezogen, sowie die entsprechenden Stellen im Erzbistum Köln. Uns ist wichtig, dass es nicht nur um den „Opferschutz“ geht, sondern dass auch die jeweilige Gruppe / Einrichtung / Verein / Ebene betreut werden muss.
  • In Folge eines aufgetretenen Falls sexualisierter Gewalt, nach Neuwahlen des Vorstandes und grundsätzlich alle fünf Jahre ist das Institutionelle Schutzkonzept auf Aktualität, Durchführbarkeit und Wirksamkeit zu überprüfen. Diese Anlässe sind stets für eine Weiterentwicklung / Qualitätssicherung zu Eine regelmäßige Überprüfung, sowie Hinterfragen unserer Maßnahmen, ist für uns selbstverständlich.
  • Wir achten stets auf Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Beschuldigten. Im Krisenfall stellen wir sicher, dass alle Vorgänge rechtlich einwandfrei behandelt werden. Im Zweifelsfall und bei Bedarf ziehen wir geeignetes Fachpersonal zu Rate.
  • Über das Institutionelle Schutzkonzept tauschen wir uns regelmäßig mit allen Gremien aus. Vor allem mit den Aus- und Fortbildungsteams analysieren wir diverse Vorgänge und entwickeln in regelmäßigen Abständen das Schulungskonzept weiter, insbesondere was die Präventionsschulungen und Vertiefungsveranstaltungen betrifft. Auch die Qualitäts-Standards unserer Schulungen werden regelmäßig reflektiert und weiterentwickelt.
  • Eine regelmäßige Überarbeitung unserer Beschwerdewege, Risikoanalyse, Verhaltenskodex, usw. findet ebenfalls bei Bedarf statt, spätestens alle fünf Jahre.

Für die Einhaltung der Qualitätsstandards und das Qualitätsmanagement ist der Vorstand der Bruderschaft verantwortlich. Die Präventionsfachkraft berät den Vorstand und arbeitet an und in den Bereichen des Institutionellen Schutzkonzepts mit.

 

  1. Aus- & Fortbildung

Ein wichtiger und grundlegender Aspekt in unserem Verband und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen ist eine qualifizierte und fundierte Aus- und Fortbildung zum Thema Prävention vor sexueller Gewalt. Alle Personenkreise die Minderjährige und / oder schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben werden im Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt gemäß den Bestimmungen der Präventionsordnung des Erzbistums Köln fortgebildet. Ebenfalls werden alle Vorstände nach § 26 BGB in der Bruderschaft entsprechend geschult, auch wenn diese keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, da sie strukturell verantwortlich sind und für den Alltag sowie für den Fall der Fälle Handlungssicherheit brauchen.

Inhalte und Umfang der Schulung

  • Basis- /Präventionsschulung angelegt auf

8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten verpflichtend für:

Siehe Listung unter persönliche Eignung zzgl. Jugendleiter / Jungschützenmeister, Jugendschießleiter, Fahnenschwenkermeister, Schießmeister (gewähltes Amt)

Diese Basisschulung gilt 5 Jahre.

 

  • Vertiefungsveranstaltung „Nähe und Distanz“ angelegt auf

4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten verpflichtend für:

Unter 1.) genannte Personenkreise nach Ablauf der Basis- / Präventionsschulung

Oder:

Sporadischer Kontakt zu Jugendlichen z.B. erw. Vorstand, bei Einsatz als Küchenkraft auf Jugendfahrt

Diese Vertiefungsveranstaltung gilt ebenfalls 5 Jahre.

  • Vertiefungsveranstaltung „Schutzkonzept“ angelegt auf

4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten freiwillig für:

Alle o.g. Personenkreise

  • Unterweisung Verhaltenskodex und Grundhaltung des Bezirksverbandes

Unterweisung von o.g. Inhalten zum Thema der Prävention verpflichtend für:

Alle Personenkreise die nicht unter Listung der persönlichen Eignung, sowie unter Punkt 1.) bis 3.) genannt.

Diese Vorgehensweise bedarf einer  genauen Abstimmung und darf nur zum Tragen kommen, um Veranstaltungen (Schießwettbewerbe / Ausflüge) nicht kurzfristig, aufgrund von Ausfällen, absagen zu müssen.

Die o.g. Aus- und Fortbildungen werden jährlich im Rahmen des Schulungsprogramms des BdSJ DV Köln angeboten, darüber hinaus ist eine Schulung in unserer Bruderschaften möglich und angestrebt Bei Bedarf wird auch die Auswahl der Themen angepasst.

Darüber hinaus erkennen wir auch alle Aus- und Fortbildungen Angebote entsprechend der Präventionsordnung des Erzbistums Köln und deren Träger an.

Die Inhalte der Fortbildung entsprechen den Vorgaben der Präventionsordnung des Erzbistums Köln. Diese sind je nach Umfang der Schulung insbesondere folgende:

  • Definition Kindeswohl
  • Formen der Kindeswohlgefährdung
  • Definition und Einordnung von sexualisierter Gewalt
  • Rechtliche Bestimmungen
  • Nähe und Distanz
  • Definitionen und Formen von Grenzverletzungen, Übergriffen und strafbaren Handlungen
  • Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und Grenzen anderer
  • Zahlen und Fakten von Kindeswohlgefährdung
  • Strategien von Täter / Täterinnen
  • Gefühle und Reaktionen der Opfer
  • Präventionsmöglichkeiten und Schutzstrukturen
  • Interventionsmöglichkeiten bei Vermutungen
  • Aufzeigen von Netzwerken
  • Umgang mit dem EFZ
  • Verhaltenskodex

Ebenfalls angemessen und entsprechend der Präventionsordnung qualifiziert ist die benannte Präventionsfachkraft.

Die Fortbildung zur Präventionsfachkraft umfasst 24 Unterrichtseinheiten und setzt voraus vorher eine Basis- oder Intensivschulung bzw. Präventionsschulung B oder C besucht zu haben.

Die Fortbildung zur Präventionsfachkraft hat folgende Inhalte und wird durch die Koordinationsstelle Prävention angeboten und durchgeführt:

  • Rollen- und Aufgabenklärung für die Rolle als Präventionsfachkraft (§ 12 PrävO, VII Ausführungsbestimmungen zur PrävO)
  • Unterstützung bei der Verankerung von Präventionsmaßnahmen innerhalb der Institution (Risikoanalyse, Institutionelle Schutzkonzepte, Persönliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis, Verhaltenskodex, Beschwerdewege, Qualitätsmanagement, Aus- und Fortbildung, Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen, Vernetzung)
  • Lotsenfunktion im Interventionsfall
  • Umsetzung in der eigenen Institution, Begleitung und Unterstützung

Wir streben mit unserer Aus- und Fortbildung eine offene und transparente Kultur der Achtsamkeit an und leben diese allen Ebenen vor. Dies betrifft alle Gremien in unserer Bruderschaft, nicht nur die der Aus- und Fortbildung.

 

  1. Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Das Risiko, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden, sinkt deutlich, wenn Kinder und Jugendliche Sicher, Stark und Selbstbewusst sind. Wir sind in unseren Bruderschaften und Bezirken sowie auf der Diözesanebene mitverantwortlich für alle unsere jungen Mitglieder sowie der jungen Menschen, die an unseren Veranstaltungen nehmen.

Mit unserer Bruderschaft tragen wir einen Teil zur Entwicklung und Sozialisation junger Menschen bei. Wir sind ein demokratischer Verein, in dem Kinder und Jugendliche Mitspracherechte haben. Auch das (Schieß-) Training und die regelmäßigen Kinder- und Jugend-Treffen können Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein stärken. Wir können all das unterstützen und die uns anvertrauen Kinder und Jugendlichen animieren, sich für ihre Interessen und Bedürfnisse einzusetzen.

Deswegen setzt sich die Bruderschaft dafür ein, dass es in jeder Untergruppierung einen Jugendvorstand gibt, der auch von der Jugend selbst gewählt wird. Die Kinder und Jugendlichen müssen im Verein ihre eigenen Interessen und Meinungen vertreten können. Wir wollen damit ihre Mündigkeit unterstützen und ihnen durch das entgegengebrachte Vertrauen „den Rücken stärken“. Außerdem nehmen wir die Kinder und Jugendlichen damit ernst und zeigen ihnen, dass wir Rücksicht auf sie nehmen. Das unterstützt die Heranwachsenden bei der Entwicklung ihrer selbstbestimmten Persönlichkeit.

Darüber hinaus versuchen wir auf unseren Veranstaltungen und Schulungen sowie in unserer täglichen Arbeit, die Bedürfnisse und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Wir muntern sie dazu auf, dass sie ihre Meinung sagen und binden sie in die demokratischen Vorgänge und Gremien aktiv mit ein. Sowohl der allgemeine Umgang als auch die Methoden, Diskussionen, Sitzungen und ganz allgemein unsere Kommunikation sind geprägt von grundsätzlicher Wertschätzung und respektvollem Umgang untereinander. Diese „Grundhaltung“ wollen wir nach innen und außen tragen und wir wollen diese auch auf unseren Schulungen vermitteln, vorleben und weitergeben.

Wir sind Vorbilder für unsere Kinder und Jugendlichen, dessen müssen wir uns bewusst sein. Jeder Erwachsene trägt dazu bei, den jungen Menschen vorbildlich gegenüber zu treten. Auch dadurch lernen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, sich zu artikulieren und ihre Probleme anzusprechen. Durch einen angemessenen und partnerschaftlich – demokratischen Umgang und ein vorbildliches Verhalten der Erwachsenen können Kinder und Jugendliche viel lernen. Durch Ermutigung und Auseinandersetzung kann ein junger Mensch gestärkt werden. Dazu gehören z.B. unsere Präventionsgrundsätze:

 

Präventionsgrundsätze

Im alltäglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, besonders aber auch in der Kinder- und Jugendarbeit, sind die bisher entwickelten Grundsätze aus der Präventionsarbeit wichtig. Sie in den “normalen” Umgang untereinander zu integrieren, sollte Ziel jeder Form von Kinder- und Jugendarbeit sein.

Kinder und Jugendliche sollen sich sicher, stark und selbstbewusst fühlen, deswegen vermitteln wir ihnen u.a.:

  1. Es gibt angenehme, aber auch unangenehme Gefühle und diese sollen/können auch ausgedrückt werden. Es gibt auch “komische” Gefühle, die positiv und negativ zugleich sein können.
  2. Ebenso gibt es gute und schlechte Geheimnisse. Schlechte Geheimnisse machen ungute (schlechte) Gefühle und dürfen (müssen) weitergesagt werden. Das ist kein Verpetzen.
  3. Jede/r hat das Recht “Nein” zu sagen, wenn etwas geschieht, was unangenehme Gefühle macht.
  4. Jede/r hat das Recht auf den eigenen Körper. Niemand darf eine/n andere/n berühren, wenn dies nicht gewollt ist.
  5. Es gibt sexualisierte Gewalt! Täter/innen sind meist Menschen, die bekannt/verwandt sind. Das heißt nicht der “böse Mann” ist vermutlich der Täter, sondern jemand, den man kennt und vielleicht gern hat, der aber eine Grenze verletzt.
  6. Erwachsene wissen, dass es sexualisierte Gewalt gibt. Sie haben die Aufgabe, sensibel hinzuhören, wenn Kinder und Jugendliche diesbezüglich etwas erzählen.

 

  1. Intervention

Bei der Auseinandersetzung mit der gesamten Thematik haben wir uns in der Bruderschaft viele Gedanken gemacht, wie ein weiteres Vorgehen aussehen sollte, wenn Grenzverletzungen, Übergriffe oder sogar ein Verdachtsfall besteht. Wenn ein Verdacht aufkommt oder uns eine Beschwerde erreicht (siehe Beschwerdemanagement), gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren! Die notwendigen Schritte zur Intervention werden in unseren Präventionsschulungen vermittelt. Hierzu orientieren wir uns an den Vorgaben des Erzbistums Köln (vgl.  Koordinationsstelle Prävention und Stabstelle für Intervention).

Wir haben für uns folgende Vorgehensweisen vorgesehen:

Grenzverletzung

Grenzverletzungen passieren, wenn Personen mit ihrem Verhalten bei Anderen eine Grenze überschreiten. Dieses kann in dieser Form überall vorkommen. Bei Beschwerden oder Wahrnehmung dieser Grenzverletzung sind wir verantwortlich, dieses zu erkennen und umgehend zu korrigieren.

Wir beziehen als Leitung aktiv Stellung, in dem wir bei Grenzverletzungen durch uns oder andere…

  1. … die Situation wahrnehmen.
  2. … die Situation stoppen oder die Beobachtung ansprechen.
  3. … unser Gefühl dazu benennen und auf Verhaltensregeln hinweisen
  4. … eine Entschuldigung ausspreche oder anleite.
  5. … unser Verhalten ändern oder eine Bitte zur Verhaltensänderung formulieren

Übergriff

Übergriffe passieren, wenn Personen grenzverletzendes Verhalten trotz Ermahnung nicht korrigieren, sondern

wiederholen. Übergriffiges Verhalten passiert nicht mehr zufällig oder aus Versehen (z.B. ständige

anzügliche Bemerkungen, Voyeurismus, „lockerer“ Umgang mit Pornographie, häufiges Sprechen

über sexuelle Intimitäten). Reichen pädagogische Maßnahmen nicht aus, droht eine

Kindeswohlgefährdung. Davor muss kirchliche Jugendarbeit auf allen Ebenen Kinder und Jugendliche

schützen.

Wir beziehen als Leitung aktiv Stellung, in dem wir bei Übergriffen…

  1. … die Situation wahrnehmen.
  2. … die Situation stoppen, unsere Beobachtung und die Wiederholung des Verhaltens ansprechen.
  3. … unsere Gefühle dazu benennen.
  4. … indem wir eine Verhaltensänderung einfordern.
  5. … das weitere Vorgehen mit einem Leitungskollegen oder einer Leitungskollegin bespreche.

Hinweis: Der Übergang von einer Grenzverletzung zu einem Übergriff ist  oft nicht eindeutig oder exakt

zu definieren.

 

Straftat

Wenn ein begründeter Verdacht auf übergriffiges Verhalten oder Missbrauch vorliegt, gibt es zwei Wege zur direkten Handlung und Nachsorge:

  1. Wenn ein begründeter Verdachtsfall außerhalb kirchlicher Zusammenhänge besteht, gehen wir vor wie in der Präventionsordnung beschrieben.
  2. Wenn ein Verdacht auf übergriffiges oder missbräuchliches Verhalten durch einen Haupt- oder Ehrenamtlichen vorliegt, haben wir die Verpflichtung, den Fall bei einer der Ansprechpersonen im Erzbistum Köln zu melden. Diese Stabstelle für Intervention spricht mit dem Opfer und Beschuldigten und stellt ggf. den Kontakt zur Staatsanwaltschaft, zum Jugendamt und zum Träger her.

Wenn ein Verdachtsfall durch einen haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter vorliegt, gilt es anschließend, ggf. die betroffene Gruppe zu beraten und eine Nachsorge anzubieten. Hierfür gibt es ein Konzept im Erzbistum Köln, welches wir anwenden werden.

Außerdem muss dieses Präventionskonzept nach einem Verdachtsfall anschließend überprüft werden, um weitere Sicherheitsmängel festzustellen und auszuschließen.

Ob und wie die Öffentlichkeit und die Presse eingeschaltet werden, wird in Absprache mit dem Erzbistum Köln geklärt.  Gegebenenfalls sorgen wir nach der Intervention im Fall der Fälle für eine angemessene nachhaltige Aufarbeitung innerhalb der Bruderschaft. Hierzu kooperieren wir mit der Präventionsbeauftragten des Bistums Köln, die die Klärung und Koordination der nachhaltigen Aufarbeitung übernimmt. Wir haben im Blick, dass zudem sowohl Opfer als auch Täter Unterstützung bzw. Hilfsangebote brauchen.

Hierfür haben wir Handlungsleitfäden entwickelt, die diesem Schutzkonzept angefügt sind. (Anlage 7&8)

 

  1. Kontaktadressen & Links

Brudermeister der Bruderschaft

 

Peter-Josef Plück

Telefon:          02183 / 41120

Email:              peter@plueck.eu

 

Präventionsfachkraft der Bruderschaft

 

Noch nicht benannt

 

Jungschützenmeister der Bruderschaft

 

Noch nicht benannt

 

Präventionsfachkraft des Bezirksverbandes:

 

Martin Brendler

Telefon:          02133 / 61080

Email:              martin_brendler@web.de

 

Bezirksjungschützenmeister des Bezirksverbandes:

 

Frank Janssen

Telefon:          02133 / 60582

Email:              frankhansjanssen@t-online.de

Bezirksbundesmeister des Bezirksverbandes

 

Wolfgang Kuck

Telefon:          02183 / 7844

Fax:                 02183 / 81185

Email:              wkuck@dg-email.de

 

Stellv. Bezirksbundesmeister des Bezirksverbandes

 

Matthias Schlömer

Telefon:          02183 / 5933

Fax:                 02183 / 5933

Email:              matthias-schloemer@t-online.de

 

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BdSJ DV Köln

 

Florian Wagner (Präventionsfachkraft)

Telefon: 0221 16426562
E-Mail: referat@bdsj-koeln.de

Website: http://bdsj-koeln.de/

 

Andreas Diering (Diözesanjungschützenmeister)

Telefon: 0221 16426562

E-Mail: andreas.diering@bdsj-koeln.de

Website: http://bdsj-koeln.de/

BdSJ Bundesstelle

Ralf Steigels // Bundesjugendreferent
Tel. 02171/7215-27
E-Mail: referat@bdsj.de

Website: http://www.bdsj.de/

 

Koordinationsstelle Prävention des Erzbistums Köln

Manuela Röttgen
Referentin Kinder- und Jugendschutz / Präventionsbeauftragte

Tel.: 0221 1642-1500

Fax: 0221 1642-1501

E-Mail: praevention@erzbistum-koeln.de

Website: http://www.erzbistum-koeln.de/thema/praevention/index.html

 

Weitere wichtige Kontaktdaten des EBK:

 

Hildegard Arz
Diplom-Psychologin

Tel.: 01520 1642-234

 

Dr. rer. med. Emil G. Naumann
Diplom-Psychologe / Diplom-Pädagoge

Tel.: 01520 1642-394

 

Hans-Jürgen Dohmen

Rechtsanwalt

Tel.:  01520 1642-126

http://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexueller_missbrauch/

 

Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt Stadt Köln)

Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon 0221 / 221-0

Telefax 0221 / 221-25446

 

Zartbitter Köln e.V.

Sachsenring 2 – 4

50677 Köln

Tel. +49 22 1 – 31 20 55

Fax: +49 22 1 – 9 32 03 97

info@zartbitter.de

Website: http://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Aktuell/100_index.php

 

Wildwasser Kreis Groß-Gerau e.V.

Verein gegen sexuellen Missbrauch

Darmstädter Straße 101
65428 Rüsselsheim
Tel. 06142/965760
info@wildwasser.de

Website: www.wildwasser.de

 

116 111 – Die Nummer gegen Kummer – Das Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche

anonym und kostenlos
vom Handy und Festnetz

montags – samstags
von 14 – 20 Uhr

 

Kein Täter werden

https://www.kein-taeter-werden.de/story/start.html

 

Standort Düsseldorf

Universitätsklinikum Düsseldorf

Telefon: +49 211 811 9303

E-Mail: praevention@med.uni-duesseldorf.de

Website: www.uniklinik-duesseldorf.de

  1. Anlagen
  2. Anlage: Antrag erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a (1) 2b BZRG
  3. Anlage: Unbedenklichkeitsbescheinigung – Dokumentation der Einsichtnahme

 

Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse

Ehrenamtlicher des freien Trägers der Jugendhilfe gemäß § 72a SGB VIII

Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz ist zu überprüfen, ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden ist.

Wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 72 a SGVIII jede Person von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist.

Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Eine erneute Einsichtnahme ist nach fünf Jahren vorzunehmen.

 

 

______________________________           ________________________________

Vorname                                            Nachname

 

 

_________________________________________________________________

Anschrift

 

 

Die oben genannte Person hat ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorgelegt.

Das erweiterte Führungszeugnis wurde ausgestellt am:

 

 

_________________________

Datum

 

Es ist kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden.

 

Hiermit erkläre ich mich mit der Speicherung der oben angegebenen Daten einverstanden. Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 72a (5) SGB VIII ist eine Weitergabe der Daten nicht gestattet.

 

Die Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit für den freien Träger der Jugendhilfe zu löschen. Kommt es zu keiner Mitarbeit sind die Daten unverzüglich zu löschen.

 

 

_______________________________

Ort, Datum

 

 

 

________________________________                              _______________________________

Unterschrift                                                                Unterschrift

Person die die Einsicht vorgenommen hat                  o.g. Person

 

  1. Anlage: Prüfraster erweitertes Führungszeugnis

 

  1. Anlage: Übersicht der erweiterten Führungszeugnisse gemäß Prüfraster

 

  1. Anlage: Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für Verantwortliche in der verbandlichen Kinder- & Jugendarbeit in der St. Sebastianus  Bruderschaft Rommerskirchen von 1425 e.V..

 

(Nachname)                                        (Vorname)                           (Geburtsdatum)                             (Bastiannummer)

 

Die Bruderschaft will jungen Menschen sichere Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen sie sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen und finden Vorbilder, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt bei den ehrenamtlichen und haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bund der St. Sebastianus Schützenjugend im Diözesanverband Köln. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch Verantwortliche oder durch die ihnen anvertrauten jungen Menschen begangen worden sind. Dies wird durch die Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex bekräftigt.

Ich bin mir meiner Verantwortung und Vorbildfunktion in der Bruderschaft gegenüber jungen Menschen bewusst und verhalte mich entsprechend verantwortungsvoll.

Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.

 

Angemessener Umgang mit Nähe und Distanz

  • Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit der persönlichen und individuellen Auffassung von Nähe und Distanz um. Ich beachte dies sowohl auf der körperlichen und seelischen Ebene als auch im Umgang mit Medien, wie beispielsweise Handy und Internet.
  • Grenzverletzungen, die ich wahrnehme, müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.
  • Bei Einzelkontakt zwischen mir und Schutzbefohlenen, muss dieser räumlich zugänglich, begründbar und nachvollziehbar sein.

Sprache erzeugt Realitäten

  • Ich weiß, dass sich in unserem Sprachgebrauch schnell ausgrenzende oder sexualisierte Ausdrucksweisen einschleichen. Ich achte darauf, dass ich bewusst mit meiner Kommunikation umgehe, solche Ausdrucksweisen unterlasse sowie Verletzungen und Abwertungen anderer anspreche.

Sicherer Ort

  • Ich sorge dafür, dass sich in unseren Reihen niemand für etwas schämen muss.

Es ist immer der größtmögliche Schutz der Intimsphäre jedes Einzelnen zu gewährleisten.

Mir ist bewusst, dass es besonders sensible Räume gibt, in denen Kinder und Jugendliche eines besonderen Schutzes bedürfen. Dies sind beispielsweise:

  • Umkleiden
  • Sanitärbereiche
  • Schlafräume
  • Ich trage Sorge dafür, dass bei Veranstaltungen und Treffen alle einen sicheren Ort der Begegnung und Gemeinschaft finden.
  • Ich sorge für eine transparente Atmosphäre bei Veranstaltungen, besonders lege ich hierbei Wert auf eine gute Kommunikation zu allen Beteiligten (jungen Menschen / Verantwortliche / Eltern) indem ich Informationen im Vorfeld teile (Ausschreibungen, Tagesabläufe, Wer? Wann? Wo?)
  • Die Trennung zwischen den Geschlechtern, zu mir und anderen Aufsichtspersonen, sowie den Schutz- oder Hilfsbedürftigen ist mir wichtig, dieses trifft besonders bei Schlafräumen, Sanitäranlagen und Umkleiden zu.

Sicherheit, Stärke und Selbstbewusstsein

  • Ich trage dazu bei, dass sich Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsene in unserer Gemeinschaft stark, sicher und wohl fühlen, indem ich auf ihre individuellen Fähigkeiten eingehe und ihr Selbstbewusstsein stärke.
  • Ich respektiere jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen und lache niemanden aus.

Verantwortung auf allen Ebenen

  • Meine Position innerhalb der Gruppierung nutze ich nicht aus.
  • Ich mache keine Geschenke und nehme keine Geschenke an, aus denen irgendwelche Abhängigkeiten entstehen können.
  • Ich hinterfrage unsere Bräuche, Traditionen und Rituale im Hinblick auf mögliche Grenzverletzungen für den Einzelnen.

Schutz vor Grenzverletzung und Gewalt

  • Im Rahmen meiner Aufsichtspflicht achte ich auf die Vermeidung von Gefahrenquellen.
  • Ich achte darauf, dass ich mich aktiv gegen alle Formen von Gewalt einsetze und offen Stellung gegen Grenzverletzungen beziehe.
  • Ich achte darauf, dass bei Veranstaltungen mindestens zwei Verantwortliche zugegen sind, optimal ist hierbei eine paritätische Besetzung.
  • Ich gehe selbst verantwortungsvoll mit Alkoholkonsum um. Mir ist bewusst, dass Alkoholkonsum, auch unter Schutzbefohlenen ein Risiko für Grenzverletzungen ist.
  • Ich kenne das aktuelle Jugendschutzgesetz und setze dieses um.

Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken

  • Ich halte mich im Umgang mit Medien (elektronische- und Printmedien) an das geltende Gesetz, insbesondere in folgenden Bereichen:
    • Soziale Netzwerke
    • Pornographie
    • Persönlichkeitsrecht
    • Altersbeschränkung
  • Ich weiß, dass Diskriminierung, gewalttätiges und sexualisiertes Verhalten, Grenzverletzungen und Mobbing auch in sozialen Netzwerken stattfinden können. Werde ich Zeuge derartiger Vorkommnisse, beziehe ich eindeutig Stellung dagegen und versuche diese nach Möglichkeit zu unterbinden.

Qualifizierung

  • Ich wurde in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen meines (Erz-) Bistums geschult und weitergebildet.
  • Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden (Erst-) Ansprechpartner für das Erzbistum Köln, meinem Verband oder meinem Träger. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Erklärung und Unterstützung bekomme.

Schlussfolgerung

  • Mir ist bewusst, dass jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt ist.
  • Ich halte mich an die Vorgaben dieses Verhaltenskodex. Ich bin mir darüber bewusst, dass ein mögliches Fehlverhalten meinerseits Konsequenzen für mich haben kann.

 

(Ort, Datum)                                                                                                                                                     (Unterschrift)

 

  1. Anlage: Formular Anregungen, Beschwerden und Informationen

Mein Anliegen ist eine:

  • Anregung
  • Beschwerde
  • Information

Kontaktdaten:

  • Anonym
  • Rückmeldung erbeten

Kontakt Email:                        ___________________________________________

  • Gespräch erwünscht

Kontaktadresse:                      ___________________________________________

___________________________________________

Das ist meine Anregung / Beschwerde / Information:

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Das wäre mein Änderungsvorschlag:

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Vom Brudermeister auszufüllen!          

Eingegangen am:                                            ___________________________________________

Weitergeleitet am:                                       ___________________________________________

Erledigt am:                                                     ___________________________________________

 

  1. Anlage: Handlungsleitfaden Intervention

Intervention bei Grenzverletzungen und Übergriffen 

Grenzverletzung

…passiert, wenn Personen mit ihrem Verhalten bei Anderen eine Grenze überschreiten. Diese passieren auch in der Gruppenstunde und im Ferienlager immer wieder und lassen sich nicht immer vermeiden (z.B. eine unbedachte Bemerkung, grobe Berührung, bei einem Spiel wird jemand ausgelacht).

Wichtig ist, dass Verantwortliche diese erkennen und umgehend korrigieren!

Wie reagiere ich aktiv als Leitung in diesen Situationen?

Ich beziehe als Leitung aktiv Stellung, in dem ich bei Grenzverletzungen durch mich oder andere…

  1. … die Situation wahrnehme.
  2. … die Situation stoppe oder meine Beobachtung anspreche.
  3. … mein Gefühl dazu benenne und auf Verhaltensregeln hinweise.
  4. … eine Entschuldigung ausspreche oder anleite.
  5. … mein Verhalten ändere oder eine Bitte zur Verhaltensänderung formuliere.

Übergriffe

…passieren, wenn Personen grenzverletzendes Verhalten trotz Ermahnung nicht korrigieren, sondern wiederholen. Übergriffiges Verhalten passiert nicht mehr zufällig oder aus Versehen (z.B. ständige anzügliche Bemerkungen, Voyeurismus, „lockerer“ Umgang mit Pornographie, häufiges Sprechen über sexuelle Intimitäten). Reichen pädagogische Maßnahmen nicht aus, droht eine Kindeswohlgefährdung. Davor muss kirchliche Jugendarbeit auf allen Ebenen Kinder und Jugendliche schützen.

Mit welchen Konsequenzen reagiere ich dann aktiv als Leitung?

Ich beziehe als Leitung aktiv Stellung, in dem ich bei Übergriffen…

  1. … die Situation wahrnehme.
  2. … die Situation stoppe, meine Beobachtung und die Wiederholung des Verhaltens anspreche.
  3. … mein Gefühl dazu benenne.
  4. …indem ich eine Verhaltensänderung einfordere.
  5. … das weitere Vorgehen mit einem Leitungskollegen oder einer Leitungskollegin bespreche.

Quelle: Gewaltfreie Kommunikation, Marshall B. Rosenberg, Junfermann Verlag, Paderborn 2007

Hinweis: Der Übergang von einer Grenzverletzung zu einem Übergriff ist nicht eindeutig oder exakt zu definieren.

 

  1. Anlage: Handlungsleitfaden Umgang mit Vermutungen

Handlungsleitfaden für den Umgang mit Vermutungen und eindeutigen Fällen sexueller Gewalt

Wenn du ein solches Gespräch geführt hast oder eigene Beobachtungen gemacht hast, die dich vermuten lassen, dass sich jemand grenzverletzend oder übergriffig verhalten hat, solltest du dir Hilfe holen.

Folgende Schritte können dir eine Orientierung geben:

  1. Ruhe bewahren, besonnen handeln!
  2. Suche dir einen Menschen, mit dem du darüber sprechen kannst, wie es dir jetzt geht. Dies sollte eine Person sein, die ruhig und sachlich reagiert, vertraulich mit Informationen umgehen kann und zuverlässig ist. Welche Personen kennst du, die dich und das Opfer unterstützen könnten? (zum Beispiel: Freund/in, Eltern, Bildungsreferent/in, Nachbarn, Gemeinde- oder Pastoralreferent/in, Lehrer/in, Priester …)
  3. Vereinbare einen Gesprächstermin, der sicherstellt, dass ihr in Ruhe und mit ausreichend Zeit miteinander reden könnt.
  4. Hilfreich ist es, wenn die Gesprächspartnerin/der Gesprächspartner so genannte W-Fragen stellt (zum Beispiel: Was? Wann? Wo? Wer?…)
  5. Du kannst dich an eine unabhängige Beratungsstelle wenden und dich dort auch anonym über Möglichkeiten der Hilfe für das (mögliche) Opfer und dich beraten lassen.
  6. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Vermutung berechtigt ist oder nicht, dann können Beratungsstellen dir auch helfen, deine Beobachtungen zu sortieren. Keiner/m sollte unberechtigt ein sexueller Missbrauch unterstellt werden.
  7. Hilfe bekommst du bei der Präventionsfachkraft des BdSJ DV Köln, beim BdSJ Bildungsreferent, Tel. 0221/1642-6562 oder in einer Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch. Die genannten Personen/Stellen haben sich intensiv mit der Thematik ,,Schutz vor sexueller Gewalt” auseinandergesetzt und wissen, wie die nächsten Schritte sein können.

Beratungsstellen

Bei diesen Beratungsstellen und Institutionen gibt es Hilfe:

N.I.N.A.

Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zur sexuellen Gewalt an Jungen und Mädchen:

Tel: 01805-1234 65 und im Netz: www.nina-info.de

Notruf und Beratung für sexuell misshandelte Frauen und Mädchen e. V.

www.maedchennotruf.de

Beratungsstellen nach Bundesländern und Städten

www.dgfpi.de/mitgliedsorganisationen.html

Zusätzlich gibt es in vielen Städten psychologische Beratungsstellen von Kommunen, Kirchen

und Beratungsstellen des Kinderschutzbundes.